Die Marktgemeinde Langenrohr passt – wie viele andere Gemeinden auch – einige Gebühren und Abgaben an. Hintergrund dafür sind die deutlich gestiegenen Kosten für Energie, Instandhaltung, Betrieb und Personal. Damit wir weiterhin verlässliche kommunale Dienstleistungen und eine gut funktionierende Infrastruktur anbieten können, ist dieser Schritt notwendig.
Konkret betrifft dies die Aufschließungsabgabe (Erhöhung des Einheitssatzes von 500 auf 600 Euro) sowie die Kanalgebühren (Erhöhung des Einheitssatzes für die Kanalbenützung für Schmutzwasserkanal von € 1,90 auf € 2,40 Euro, für den Mischwasserkanal von € 2,10 auf € 2,60 und der Kanaleinmündung (einmalige Gebühr) für Mischwasserkanal von € 12,20 auf € 17,00 und Schmutzwasserkanal von € 10,40 auf € 15,00).
Für Anträge auf Bauplatzerklärung, die bis 31. Dezember 2025 im Gemeindeamt einlangen, kommt ebenfalls noch der derzeitige Einheitssatz zur Anwendung. Für Fertigstellungsanzeigen, die bis 31. Dezember 2025 im Gemeindeamt einlangen, gilt noch der aktuell gültige Einheitssatz.
Die Kanalgebühren wurden zuletzt im Jahr 2010 erhöht. Seither sind jedoch viele Ausgaben – etwa für Energie oder gesetzliche Vorgaben – stark angestiegen.
Auch das Leistungsangebot der Gemeinde ist größer geworden. Dadurch ist ein Ungleichgewicht zwischen den tatsächlichen Kosten und den bisherigen Einnahmen entstanden.
(Kostensteigerungen seit 2010: NÖKAS 117,4 %; Jugendwohlfahrtsumlage 215,77 %; Sozialhilfeumlage 85,73 %; Personal 50,55 %; Nachmittagsbetreuung Volksschule 865,32 %)
Wichtig ist uns zu betonen: Gebühren und Abgaben sind zweckgebunden. Das bedeutet, dass diese Einnahmen ausschließlich für die jeweilige Leistung verwendet werden – zum Beispiel für den Kanalbetrieb oder den Ausbau der Infrastruktur.
Die nun beschlossenen Anpassungen wurden in enger Abstimmung mit dem Land Niederösterreich vorgenommen, um auch in Zukunft eine gute und verlässliche Versorgung sicherzustellen.