Wir bitten alle Personen, deren Gebäude durch das Hochwasser bzw. Grundwasser geschädigt wurde und welche eine Begehung durch die Schadenserhebungskommission zur Feststellung der Berechnungsgrundlage für den NÖ Katastrophenfonds wünschen, um zeitnahe Meldung des Schadens unter gemeinde@langenrohr.gv.at.
All jene Landwirte, deren Kulturen durch die behördlich angeordneten Flutungen (zB im Zuge des Aufreißens der Straße) geschädigt wurden, können die Schäden bei der BH Tulln unter post.bhtu@noel.gv.at melden. Die Frist hierfür beträgt ein Jahr ab Katastrophenende.
Nicht versicherbare Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche nicht im Zuge behördlich angeordneter Flutungen eingetreten sind, sind unter gemeinde@langenrohr.gv.at zu melden.
Gedeckt im Rahmen der Katastrophenfonds-Richtlinie sind Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, soweit sie nicht versicherbar gewesen sind. Der reine Kulturschaden (Ertragsausfall) ist grundsätzlich im Rahmen einer Mehrgefahrenversicherung (Österreichische Hagelversicherung) versichert.
Darunter fallen primär mit Humusabschwemmung und –anlandung zusammenhängende Rekultivierungsaufwendungen oder auch Kosten, die mit der Beseitigung / Entsorgung von Verunreinigungen (wie z.B. Schwemmgut, Aufwuchs bei Grünland) auf landwirtschaftlichen Flächen zusammenhängen.
Erforderliche Angaben:
- Name und Adresse des Antragsstellers
- Telefonnummer
- IBAN, BIC, Bankbezeichnung
- Betriebsnummer
- KG Name und Grundstücksnummer/Feldstücknummer